Gut zu wissen
Parken/Camping
Erlaubt ist das Parken auf allen Parkflaechen und an Raststaetten, auf denen Wohnmobile nicht ausdruecklich verboten sind.
Natuerlich duerfen Sie dort auch Uebernachten, damit Sie fuer die Weiterfahrt wieder fit werden.
Nicht erlaubt sind Camping oder Camping-aehnliche Aktivitaeten. Das heisst,
Sie duerfen keinen Tisch oder Stuhl neben Ihrem Fahrzeug aufstellen, Sie
duerfen nicht mal die Markise ausrollen. Eine juristische Definition dazu finden Sie hier www.deutsche-anwaltshotline.de
Erlaubt ist das Rasten auf speziellen Reisemobil-Plaetzen, welche besonders gekennzeichnet sind.
Auf solchen Tafeln finden Sie oft auch Hinweise darauf, wie lange Sie dort maximal parken duerfen und ob der Platz kostenpflichtig ist.
Viele Ortschaften, Hotels und Restaurants stellen mittlerweile solche Wohnmobil-Plaetze
kostenlos zur Verfuegung. Auf unseren Seiten erfahren Sie, wo Sie solche Plaetze finden koennen.
Tagfahr-Licht
Es gibt (noch) keine Tagfahr-Lichtpflicht in Deutschland. Aus Gründen der Sicherheit ist es jedoch empfohlen, auch tagsueber das Licht einzuschalten.
Telefonieren am Steuer
Die Benutzung des Telefons während der Fahrt ist verboten! Wer erwischt wird, muss mit einer Strafe in Höhe von € 40,-- rechnen. Ausserdem wird ein Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragen.
Gurt-Pflicht
In Deutschland gilt das Anlegen der Sicherheitsgurte als Pflicht!
Höchst-Geschwindigkeit
Autobahnen:
Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t (ausgenommen Personenkraftwagen), für Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger beträgt 80 km/h.
Keine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit fuer PKW und Motorräder;
allerdings gilt 130 hm/h als Richtgeschwingkeit.
Ausserorts:
PKW und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t: 100 km/h;
Kraftfahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t, (ausgenommen PKW), PKW mit Anhänger, LKW bis 3,5 t mit Anhänger und Omnibusse, auch mit Gepäckanhänger: 80 km/h;
Kraftfahrzeuge über 7,5 t, alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger (ausgenommen PKW sowie LKW bis 3,5t) und für Omnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen: 60 km/h.
Innerorts: 50 km/h
Promillegrenze
Der Höchstwert liegt bei 0,5 Promille.
Winter-Ausrüstung
Winterreifen:
Situative Winterreifenpflicht, Winterreifen (i.d.R. Reifen mit Schneeflockensymbol
oder auch M+S) sind nur bei winterlichen Verhältnissen obligatorisch. Ebenso
der Zusatz von Frostschutzmittel in die Scheibenwischanlage. Verstöße (auch
von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen) werden mit 20 Euro, bei Behinderung
mit 40 Euro (+ 1 Punkt im Verkehrszentralregister) geahndet
Schneeketten:
Schneekettenpflicht nur ausnahmsweise durch Verkehrsschild angeordnet. Bei Verwendung von Schneeketten gilt ein Tempolimit von 50 km/h
Spikesreifen:
Verwendung nicht erlaubt. Ausnahmen: innerhalb einer 15 Kilometerzone zur Grenze nach Österreich (nicht auf Autobahnen)
Quelle: AVD
Haustiere
Innerhalb der EU ist die gültige Tollwut-Schutz-Impfung vorgeschrieben.
EU-Heimtierpass nicht vergessen.
Telefon-Vorwahl
+49
Feiertage
Gesetzliche Feiertage in Deutschland:
Nationalfeiertag ist der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober.
Ostern (Karfreitag - Ostermontag)
Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag
Weihnachten (25.+26.12.)
Neujahr
1. Mai (Tag der Arbeit)
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